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Finanzhilfen des Bundes und der Länder

Grundsätzlich sollen finanzielle Soforthilfen nur den Unternehmen gewährt werden, die durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind.

Unternehmen, die auch schon vor der Corona-Krise in wirtschaftliche Schieflage geraten waren, werden folglich von solchen Hilfen ausgeschlossen! Bitte beachten Sie, dass die Beantragung der nachfolgenden Finanzhilfen von Krisenunternehmen einen Subventionsbetrug darstellt, der strafrechtlich verfolgt werden kann!!

Die Definition eines Unternehmens in Schwierigkeiten erhalten Sie hier.

Soforthilfen sind zudem nur dann möglich, wenn die Fortführung des Unternehmens sichergestellt ist.

Eine bereits beantragte Steuerstundung könnte einem Anspruch auf andere Soforthilfen entgegenstehen. Nur dann, wenn trotz Steuerstundung die Liquidität gefährdet ist, besteht ein Anspruch auf weitere Finanzhilfen.

Die nachfolgend genannten Maßnahmen können und sollen kombiniert werden:

1. Zuschüsse:

  • Die gewährten Zuschüsse sind abhängig vom jeweiligen Bundesland, in dem das Unternehmen wirtschaftlich tätig / gemeldet ist. Für Hessen ist die WI-Bank zuständig.
  • Der Zuschuss soll gewährt werden, um die Liquidität des Unternehmens für die nächsten 90 Tagen zu sichern.
  • Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
  • Wenn im Unternehmen / beim Unternehmer noch Geld vorhanden ist, dann müssen diese Mittel zuerst aufgebraucht werden. Erst wenn keine ausreichenden finanziellen Mittel mehr für die nächsten drei Monate vorhanden sind, ist das Unternehmen / der Unternehmer antragsberechtigt. Vor der Beantragung sind alle anderen Möglichkeiten auszuschöpfen (z.B. Kurzarbeitergeld, eigenes Vermögen einsetzen)
  • Der Zuschuss soll gewährt werden, wenn andernfalls mangels Liquidität die Existenz bedroht ist; es darf keine Bereicherung geben
  • Wir empfehlen, den Zuschuss sofort zu beantragen, wenn absehbar ist, dass die Liquidität des Unternehmens nicht mehr für die nächsten drei Monate reicht.
  • Aktuelle Informationen der WI-Bank zum Antragsverfahren erhalten Sie hier.

 2. Kredite:

  • Bundesmittel:
    • Die Kredite des Bundes werden regelmäßig über die KfW-Bank beantragt. Eine Übersicht über verschiedene Kreditprogramme der KfW erhalten Sie hier.
    • Die Kredite der KfW werden über Ihre Hausbank beantragt, die dann wiederum den Antrag an die KfW-Bank weiterleitet.
  • Landesmittel:
    • Die Kredite des Landes Hessen werden regelmäßig über die WI-Bank beantragt. In anderen Bundesländern sind andere Stellen zuständig. Eine Übersicht über die verschiedenen Kreditprogramme des Landes Hessen erhalten Sie hier.
    • Kredite der WI-Bank werden direkt bei der Bank beantragt. Nähere Informationen und Zugangsmöglichkeiten erhalten Sie ebenfalls bei der WI-Bank.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Wahl der für Ihr Unternehmen sinnvollen Kredite. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf.

Bitte beachten Sie, dass sich die Informationen sowie die gesetzliche Rahmenbedingungen rund um Corona-Hilfe laufend noch ändern. Wir haben unsere Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen, können für deren Vollständigkeit und Richtigkeit jedoch keine Haftung übernehmen.